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Lüftungskonzept

Im Rahmen eines Lüftungskonzeptes wird überprüft, ob der durch Undichtig­keiten (Fenster, Türen) in der Gebäudehülle erzeugte Luftwechsel ausreicht, um den Feuchteschutz, also den Schutz vor Schimmelbildung, sowie den für die Hygiene notwendigen Mindestluftwechsel sicherzustellen.

Wenn der sich aufgrund der Gebäudeundichtigkeiten einstellende Luftwechsel größer ist als der Luftwechsel, der zum Feuchteschutz und zur Hygiene not­wendig ist, sind keine weiteren Lüftungsmaßnahmen notwendig. Was selbst­verständlich nicht heißt, dass nicht gelüftet werden muss.

Ist der Luftwechsel durch die Gebäudeundichtigkeiten kleiner als der zum Feuchteschutz und zur Hygiene notwendige, muss gemäß den gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien eine lufttechnische Maßnahme gemäß DIN 1946-6 durchgeführt werden. Dies kann beispielsweise die Installation einer mechanischen Wohnungslüftungsanlage sein.

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