Für viele energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude und an der Heizungsanlage gibt es Fördergelder. Doch es ist nicht einfach, sich im "Förderdschungel" zurechtzufinden. Neben Bundes- und Landesprogrammen bieten Kommunen und Energieversorgungsunternehmen Programme, die vor Ort in Erfahrung gebracht werden müssen.
Wer seine Heizung jetzt saniert, für den lohnt es sich, auf erneuerbare Energien zu setzen. Zum 1. Januar 2023 wurde mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig neu aufgestellt und bestehende Förderungen weiterentwickelt. Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird mit der BEG erstmals sozusagen „unter einem Dach“ zusammengeführt.
Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM): Einzelmaßnahmen umfassen Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, intelligente Systeme zur Verbrauchsoptimierung), Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung in Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahmen. Diese Förderung erfolgt zunächst als Zuschussförderung und der richtige Ansprechpartner hierfür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
Förderung für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG). Über diese Programme werden Neubauten und ganzheitliche Sanierungen gefördert, entweder als Zuschuss oder als Kreditförderung. Der richtige Ansprechpartner hierfür ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/?kfwnl=Bauen_Wohnen_Energie_sparen.12-01-2021.1045264
Eine tabellarische Übersicht der Maßnahmen und Förderquoten für BEG-Einzelmaßnahmen ist hier auf der Webseite des BAFA zu finden.“
Mitgliedsbetriebe erhalten nach dem Einloggen im Downloadcenter unter dem Stichwort Heizungssanierung weitergehende Informationen zum Herunterladen.