Mit der Aufstiegsweiterbildung an einer Fachschule für Technik (Sanitär- und/oder Heizungstechnik) und der abgelegten staatlichen Prüfung erwirbt man die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Techniker“.
Auch der Techniker, in unserer Branche der Fachrichtungen Sanitärtechnik bzw. Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, hat mittlerweile die Möglichkeit, sich mit dem Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk in die Handwerksrolle eintragen zu lassen und einen entsprechenden Betrieb zu gründen.
Sein Haupteinsatzgebiet dürfte allerdings eher darin liegen, in größeren Betrieben Abteilungen zu leiten, Ingenieur-Teams zu unterstützen sowie Planungen vorzunehmen.
In Baden-Württemberg wird die Technikerschule in der Regel als Vollzeitschule durchgeführt, z.B. an der Heinrich-Meidinger Schule Karlsruhe , der Bundesfachschule für Sanitär- und Heizungstechnik, oder der Robert-Mayer-Schule in Stuttgart.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – bekannt als „Meister-Bafög“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Dazu gehören Meisterkurse oder andere auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge (z.B. Technikerschulen).
Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.