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Wasser- und Wärmezähler: längere und einheitliche Eichfristen

Die Bundesregierung hat mit dem Verordnungsentwurf zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (MessEV) beschlossen, dass die ursprüngliche Eichfrist der Warmwasserzähler und Wärmezähler von fünf Jahren an die längere Frist der Kaltwasserzähler und Kältezähler von sechs Jahren angepasst wird.

Wie das Haus- und Grund-Magazin berichtet, wird es so für Hauseigentümer möglich, den Austausch sämtlicher Wohnungszähler an einem einheitlichen Termin vornehmen zu lassen. Wurde die Leistung einem Messdienstleister übertragen, müssen gegebenenfalls der Turnus für den Zählerwechsel und die Vertragslaufzeiten angepasst werden, um von den Neuregelungen zu profitieren.

Dem Verordnungsentwurf muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen.

Informationen: www.hausundgrund-verband.de