Das Kabinett hat weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen, die kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen.
Die hierfür verabschiedeten Verordnungen beinhalten konkrete Maßnahmen für die kommende und die übernächste Heizperiode und richten sich an die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.
So sollen unter anderem weniger Büroflächen geheizt werden. Bei Gebäuden, Denkmälern und Werbeflächen werden die Beleuchtungszeiten reduziert. Gebäudeeigentümer werden zur Optimierung der Heizungssysteme ihrer Gebäude verpflichtet. Dies umfasst eine Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen. Eigentümer größerer Gebäude sollen verpflichtet werden, das Heizungssystem hydraulisch abgleichen zu lassen, um eine Energieeinsparung zu erzielen.
Nachdem nun auch der Bundesrat der Verordnung zugestimmt hat, treten die Regelungen zum 1. Oktober in Kraft und gelten für zwei Jahre.
Informationen: www.bundesregierung.de