Die Zahl der Legionellen-Erkrankungen in Baden-Württemberg hat zuletzt zugenommen. Das berichtete kürzlich der SWR. Er beruft sich auf Zahlen des Sozialministeriums, wonach im Land bis Ende Juli 222 Menschen durch Legionellen krank wurden. Die Erreger werden durch zerstäubtes Wasser übertragen, etwa beim Duschen, durch Luftbefeuchter oder über Armaturen mit Schlauchbrausen. Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass es nicht nur notwendig, sondern in vielen Fällen auch vorgeschrieben ist, Trinkwasser-Installationen regelmäßig auf Legionellen überprüfen zu lassen.
Diese Untersuchungspflicht nach der Trinkwasser-Verordnung gilt für Wohngebäude ab drei Wohnungen, mit Mietwohnungen, Wohn- und Geschäftsgebäude mit Mietern sowie Gewerbe- und Industriegebäude. Diese Pflicht betrifft Trinkwasserinstallationen mit einer sogenannten Großanlage – und zwar alle drei Jahre. Darunter fallen Warmwasserspeicher über 400 Liter oder längere Warmwasserleitungen mit Duschen oder vernebelnden Armaturen. Öffentliche Gebäude müssen in der Regel jährlich überprüft werden. In Auftrag geben muss die Beprobung der Hauseigentümer, diese übernehmen akkreditierten Wasserlabors. Proben werden an verschiedenen Stellen genommen, die entsprechend ausgestattet sein müssen.
Der Fachverband SHK empfiehlt, einen Innungsfachbetrieb Sanitär-Heizung-Klima hinzuzuziehen, um den Trinkwassercheck durchzuführen und eventuelle Reparaturen vornehmen zu lassen. Mieter müssen über die Ergebnisse informiert werden. Nach drei Jahren sind erneute Proben erforderlich.