Die Förderung der Sanierung zum KfW-Effizienzhausstandard 55 oder 70 ist aufgestockt worden. Die Zuschüsse stellen sich nun folgendermaßen dar:
• Für den Effizienzhausstandard 55 ergibt sich ein Tilgungszuschuss von 42,5 Prozent (40 Prozent von KfW + 2,5 Prozent vom Land).
• Für den Effizienzhausstandard 70 ergibt sich ein Tilgungszuschuss von 36,5 Prozent (35 Prozent von KfW + 1,5 Prozent vom Land)
Das Förderprogramm ist am 1. September 2020 gestartet und hat eine Laufzeit bis Ende 2021. Es wird über die L-Bank abgewickelt. Allerdings sind Wärmeerzeuger auf Basis von Öl nicht förderfähig. Der Einsatz eines Gasbrennwertkessels ist förderfähig, auch ohne weitere Ergänzung durch den Einsatz erneuerbarer Energien.
Informationen: www.l-bank.de, www.kfw.de