Der baden-württembergische Landtag hat am 14. Oktober das neue Klimaschutzgesetz beschlossen. Die Neuregelung sieht unter anderem eine Photovoltaik-Pflicht für neue Nichtwohngebäude und eine Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung vor.
Beide Verpflichtungen werden eine große Wirkung entfalten – davon geht Umweltminister Franz Untersteller aus: „Damit sorgen wir für mehr erneuerbaren Strom im Land, den wir für die Versorgungssicherheit benötigen. Und wir schaffen die Basis für eine klimafreundliche kommunale Wärmeversorgung. Der kürzlich beschlossene Kohlenstoffdioxid-Preis auf Heiz- und Kraftstoffe macht es für Kommunen attraktiv, ihre Planung auch umzusetzen und sich mit erneuerbarer Wärme und effizienter Wärmenutzung finanzielle Spielräume zu schaffen.“
Die Photovoltaik-Pflicht soll in der kommenden Legislatur ausgeweitet werden, so Untersteller. Aber auch die Novelle des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes soll nach dem Willen des Ministers um weitere Maßnahmen ergänzt werden.
Informationen: https://um.baden-wuerttemberg.de