Die Novelle der Heizkostenverordnung wurde am 30. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten.
Mit der Novelle werden unter anderem die Vorgaben hinsichtlich der Fernauslesbarkeit von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung umgesetzt. Es geht hauptsächlich um die Erfassung des Wärmeverbrauchs und des Warmwasserverbrauchs zu Abrechnungszwecken. Einfamilienhäuser sind generell nicht davon betroffen.
Daneben sollen die Geräte auch an ein Smart-Meter-Gateway sicher angebunden werden können. Installierte Messgeräte, die nicht fernauslesbar sind, sollen bis 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Installierte Messgeräte, die fernauslesbar sind, aber nicht an ein Smart-Meter-Gateway sicher angebunden werden können, sind bis zum 31. Dezember 2031 nachzurüsten oder auszutauschen.
Weitere wichtige Anforderungen sind die Interoperabilität der Messgeräte und das Zurverfügungstellen von Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen.
Innungsfachbetriebe finden im Dezember-Mitgliederrundschreiben einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema. Dieses wird am 16.12. per Post ausgeliefert. Es steht ihnen aber bereits heute nach dem Einloggen auf www.fvshkbw.de in der Rubrik Service/Rundschreiben kostenlos zum Herunterladen zur Verfügung.
Informationen: www.fvshkbw.de