Bis in die frühen 90er-Jahre hinein wurden im Baugewerbe asbesthaltige Materialien verwendet. Solange asbesthaltige Produkte keinen erhöhten Verschleiß oder Beschädigungen aufweisen und die Fasern fest in das Material eingebunden bleiben, bestehen keine Gesundheitsrisiken. Kritisch wird es jedoch, wenn die Häuser aus der damaligen Zeit zur Renovierung anstehen, das Material also bearbeitet oder zerstört wird. Wer Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an älteren Gebäuden beauftragt, ist verpflichtet, eine Asbesterkundung zu veranlassen.
Wie das funktioniert und was sonst im Umgang mit Asbest zu beachten ist, haben das baden-württembergische Umweltministerium und der Baden-Württembergische Handwerkstag in einem gemeinsamen Faltblatt „Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr“ zusammengestellt. Es zeigt auf, in welchen Bauprodukten asbesthaltige Materialien enthalten sein können – beispielsweise in Dichtungen, Fußbodenbelägen und Dachplatten, aber auch in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern – und gibt Tipps, wie Handwerker oder Heimwerker sachgemäß damit umgehen sollten.
Rainer Reichhold, Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags, mahnte jedoch: „Wir empfehlen dringend, bei Renovierungen, Umbauten oder Abbrucharbeiten Experten hinzuzuziehen. Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen sollten nur von sachkundigen Fachbetrieben ausgeführt werden.“
Der achtseitige Flyer kann hier heruntergeladen oder beim Ministerium bestellt werden.
Informationen: https://um.baden-wuerttemberg.de