In diesem Jahr werden Energieausweise für Wohngebäude mit dem Ausstellungsdatum 2010 ungültig. Hauseigentümer sollten daher prüfen, ob sie 2020 einen neuen Ausweis für ihr Gebäude ausstellen lassen müssen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.
Werden Häuser neu vermietet, verkauft oder verpachtet, benötigen sie einen Energieausweis. Dieser ist zehn Jahre gültig. Den neuen Miet- und Kaufinteressenten muss der Ausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Wer sein Gebäude selbst bewohnt, braucht keinen Ausweis.
Der Energieausweis zeigt auf einer Skala von grün bis rot, wie gut der Energiestandard eines Gebäudes ist. Gesetzliche Grundlage ist die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV. Hauseigentümer haben in der Regel die Wahl zwischen einem Energieverbrauchsausweis und einem Energiebedarfsausweis: Beim Letzteren zeigt der Ausweis den berechneten Energiebedarf des Gebäudes anhand des baulichen Zustandes und der Heiztechnik. Der Verbrauchsausweis dagegen wird auf Basis des durchschnittlichen Heizenergieverbrauchs der vergangenen drei Jahre gebildet.
Zur Ausstellung des Energieausweises sind unter anderem Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerker berechtigt. Zertifizierte SHK-Energieberater finden Sie mit wenigen Klicks in der Fachbetriebssuche auf www.eckring.de. Neutrale Informationen zur energetischen Sanierung gibt es außerdem kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33.
Informationen: www.zukunftaltbau.de