Zur Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien greift seit dem 29. Juli der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit haben erneuerbare Energien bei Abwägungsentscheidungen Vorfahrt.
Zudem wurde die Vergütung für alle neuen PV-Dachanlagen gehoben. Dies sind nur erste Beschleunigungs-Maßnahmen, die mit dem novellierten Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) einhergehen. Der Großteil der weiteren Regelungen des neuen EEG tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Informationen: www.bmwk.de