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Das neue Schulgesetz bringt Handwerk Zugang zu Gymnasien

Viele Jahre hat das Handwerk den Zugang zu Gymnasien gefordert, nun könnte der Wunsch Wirklichkeit werden. Das neue Schulgesetz, das der Landtag Ende Januar in verabschiedet hat, sieht auch an Gymnasien mehr Berufsorientierung und neue verbindliche Praktikums- und Praxiselemente vor.

Abseits der öffentlichen Diskussion um eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium hat das Handwerk immer für einen besseren Zugang zu den allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien geworben. Gerade im SHK-Handwerk, wo Aufgaben aufgrund der Transformation immer komplexer werden, ist es von großer Bedeutung, wenn es auch an Gymnasien um Auszubildende werben kann.

Demgegenüber standen jedoch Schulleiter und Lehrer, die sich auf das Schulgesetz beriefen und sich oft abwehrend gegenüber dem Wunsch verhalten hatten, Handwerksberufe überhaupt vorzustellen. „Das Gymnasium vermittelt Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt“, stand in Paragraf 8 des Schulgesetzes, während beispielsweise Realschulen „die Grundlage für eine Berufsausbildung und für weiterführende, insbesondere berufsbezogene schulische Bildungsgänge“ schaffen sollte.

Das hat die grün-schwarze Landesregierung nun geändert. „Das Gymnasium vermittelt Schülerinnen und Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit, zur fundierten Studienfach- und Berufswahl sowie zur Aufnahme einer beruflichen Ausbildung befähigt“, heißt es nun in der überarbeiteten Fassung, die damit auch die langjährigen Forderungen des Handwerks mit aufgreift. Ganz praktisch soll für ein besseres Verständnis der eigenen Fähigkeiten und beruflichen Perspektiven die berufliche Orientierung im Fach Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung ausgebaut und um neue verbindliche Praktikums- und Praxiselemente ergänzt werden.