Der Einbau einer Wasseraufbereitungsanlage kann staatlich gefördert werden. Das heißt, die Installation von Enthärtungs- und Dosieranlagen oder von Heizungsbefüllstationen ist mit Einführung der neuen BAFA-Förderung zum 1. Januar 2020 förderfähig, wenn damit der Einbau eines neuen Wärmeerzeugers im Gebäudebestand einher geht.
Die Anschaffungskosten von Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen, unabhängig davon, ob es sich um Ersatz- oder Neuanschaffung handelt, können ebenso in die Förderung einfließen, wie auch die Montage- und Installationskosten inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialen.
Das „Merkblatt zu den förderfähigen Kosten – Heizen mit Erneuerbaren Energien“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) steht hier zum Download bereit.
Informationen: www.bafa.de